Gesetzliche Auflagen zur Pauschalreiserichtline

Im Zuge der neuen Richtlinie (EU) 2015/2302 wurden in der Clearing Station einige Anpassungen vorgenommen. Auf dieser Seite finden Sie alle Einstellungen, die Sie, als Hotelier in einem EU-Land, benötigen, um die vioma Booking nach der Richtlinie konform zu gestalten. Mehr zu den Inhalten der Richtlinie (EU) 2015/2302 finden Sie in unserem Blogbeitrag Pauschalreiserichtlinen.

Inhalt:

Neuer Menüpunkt "Gesetzliche Auflagen"

Gebündelt und übersichtlich auf einer Seiten finden Sie alle Einstellungen, die Sie zu der Richtlinie (EU) 2015/2302 umsetzen müssen. Sie finden den Menüpunkt in der Clearing Station unter >>Betriebsdaten >>Hoteldaten>> Gesetzliche Auflagen


Abb 1.: Überblick neuer Menüpunkt

Formblatt vorvertragliche Unterrichtung Pauschalreiseveranstalter

Hier können Sie das pdf zu der vorvertraglichen Unterrichtung hochladen. Ein Musterbeispiel für Deutschland finden sie Links oder in der Clearing Station.Bitte beachten Sie das die Dateigröße unter 500kB liegen muss, damit das pdf via E-Mail verschickt wird.

Möchten Sie das pdf Ihren Gästen in mehrere Sprachen anbieten, dann müssen Sie diese in einem Dokument zusammenfassen. Das Gesamt-pdf wird bei allen Sprachen ausgegeben.

Das pdf wird bei der Buchungen einer Pauschale, einer verbundenen Leistung von Zimmer und Zusatzleistungen (Die Zusatzleistungen betragen mehr als 25% des Zimmerpreises. (Zusatzleistungen / Zimmerpreis > oder = 0.25)) oder einer verbundenen Leistung von Zimmer und Zusatzleistungen von Drittanbietern (Wert unter 25% und es ist kein Formblatt mit dem Hinweis, dass keine Pauschalreise vorliegt hinterlegt) in der Buchungsstrecke ausgegeben und in der Buchungsbestätigungsemail mit verschickt.


Dok 1.: Musterformblatt Pauschalreiseveranstalter

Insolvenzabsicherung

Insolvenzsicherungsschein

Wenn der Gast vor Abreise bereits eine Zahlung tätigt, wird eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Damit der Gast darüber informiert ist, wird innerhalb der Buchungsbestätigungsemail der Sicherungsschein ausgegeben.

Den Text für den Sicherheitsschein können Sie bei uns hinterlegen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Platzhalter %%booking_person%% für Vor- und Nachname des Buchenden, %%booking_id%% für die Buchungs-ID, [ARTIKEL HOTELNAME] & [NAME UND ANSCHRIFT DES KUNDENGELDABSICHERER] nicht überschreiben. Diese Daten werden aus der Clearing Station geholt und passend eingesetzt.


Mustertext für den Sicherungsschein

"Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651r und 651w des Bürgerlichen Gesetzbuchs

für %%booking_person%%, den umseitig bezeichneten Reisenden und der Buchung %%booking_id%%

Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz [ARTIKEL HOTELNAME] gegenüber dem unten angegebenen Kundengeldabsicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein unmittelbarer Anspruch im Sinne des § 651r Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu.

Die Haftung des Kundengeldabsicherers ist begrenzt. Er haftet für alle durch ihn in einem Geschäftsjahr insgesamt zu erstattenden Beträge nur bis zu einem Betrag von 110 Mio. Euro. Sollte diese Summe nicht für alle Reisenden ausreichen, so verringert sich der Erstattungsbetrag in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an:

[NAME UND ANSCHRIFT DES KUNDENGELDABSICHERER]

Kundengeldabsicherer"


* Exkurs zu Stornodaten & Vorauszahlungen

Bitte denken Sie auch daran, Ihre Stornodaten im Bereich Betriebsdaten → Stornodaten zu überprüfen und ggfs. anzupassen. Wir empfehlen Ihnen, sich zu diesem Zwecks rechtlich beraten zu lassen. Sofern Sie mit Pauschalen arbeiten, ist derzeit nur eine maximale Anzahlung von 20% des Reisepreises zulässig.

Ebenso ist es nicht zulässig im Falle von Stornierungen 100% des Reisepreises einzubehalten. Die Rechtsprechung schwankt derzeit zwischen 90 % bis 75 %. Entscheidend ist, dass im Falle einer Stornoentschädigung lediglich eine Ausfallpauschale gewährt wird, die den voraussichtlichen Schaden und den ersparten Aufwendungen entspricht. Dies ist bei einem reinen Beherbergungsvertrag anders, sodass Hotels im Rahmen eines Beherbergungsvertrages eine höhere Ausfallpauschale verlangen können.

Sofern Sie mit gesonderten Stornierungsbedingungen für Pauschalen arbeiten wollen, die sich von Ihren sonstigen Stornierungsbedingungen unterscheiden, empfiehlt es sich einen Pensionstyp für Pauschalen anzulegen. Stornierungsbedingungen lassen sich Pensionstypen zuordnen, siehe Screenshot.


Abb 2.: Einstellungen zu den Stornierungsbediengungen

Formblatt Hinweis KEIN Pauschalreiseveranstalter

Hier können Sie das pdf zu der vorvertraglichen Unterrichtung hochladen wenn Sie den Gast darauf hinweisen, dass keine Pauschalreise laut Richtlinie (EU) 2015/2302 vorliegt. Ein Musterbeispiel für Deutschland finden sie Links oder in der Clearing Station.Bitte beachten Sie das die Dateigröße unter 500kB liegen muss, damit das pdf via E-Mail verschickt wird.

Möchten Sie das pdf Ihren Gästen in mehrere Sprachen anbieten, dann müssen Sie diese in einem Dokument zusammenfassen. Das Gesamt-pdf wird bei allen Sprachen ausgegeben.

Das pdf wird bei der Buchungen einer verbunden Leistung von Zimmer und Zusatzleistungen von Drittanbietern (Wert unter 25% des Zimmerpreises) in der Buchungsstrecke ausgegeben und in der Buchungsbestätigungsemail mit verschickt.

Damit die Unterscheidung Zusatzleistungen von Drittanbietern und eigene Zusatzleistungen vorgenommen werden kann, tragen Sie bitte in den jeweiligen Programmen ein, welche von Drittanbietern sind. Wird keine Auswahl getroffen geht die Clearing Station davon aus, dass alle Zusatzleistungen eigene sind.


Dok 2.: Musterformblatt Kein Pauschalreiseveranstalter

Damit die Unterscheidung Zusatzleistungen von Drittanbietern und eigene Zusatzleistungen vorgenommen werden kann, tragen Sie bitte in den jeweiligen Programmen ein, welche von Drittanbietern sind. Wird keine Auswahl getroffen geht die Clearing Station davon aus, dass alle Zusatzleistungen eigene sind.

Die Programme finden Sie in der Clearing Station unter >>Betriebsverwaltung>>Dienstleistungen & Preise>>Programme



Abb 3.: Einstellungn zu Drittanbietern in Programme


Ausgabe Visa Hinweis bei Nicht-EU-Bürger

Bucht ein Gast ausserhalb der EU-Staaten muss dieser auf die Visa- und Einreisebestimmungen Ihres Landes hingewiesen werden.

Dazu tragen Sie bitte in das Feld "Visa-Hinweis" die URL zu den Visa- und Einreisebestimmgen Ihres Landes ein.

Link für Deutschland:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/einreiseundaufenthalt/visabestimmungen-node

Link für Österreich:

https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/einreise-und-aufenthalt-in-oesterreich/

Link für Italien:

http://vistoperitalia.esteri.it/home/en

Link für Schweiz:

https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen.html

Abb 4.: Link zu den Visums- und Einreisebestimmungen einfügen