DSGVO Anpassung im Newsletter Footer

Alle kennen es, aber nicht jeder hat es: Das Impressum im Newsletter! Ein fehlendes oder falsches Impressum kann hohe Kosten verursachen. Immer wieder stellt die Certified Senders Alliance (CSA) im Rahmen der rechtlichen Prüfung des CSA Zertifizierungsprozesses fest, dass das Impressum in Newslettern nicht rechtswirksam gestaltet ist. 

Um Ihren Newsletter DSGVO-konform zu gestalten und das Impressum anzupassen, haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Welche Angaben müssen im Footer als Impressum enthalten sein?
Eine Verlinkung „Impressum“, welche auf die Homepage weiterleitet, reicht nicht mehr aus.

Halten Sie sich an Ihre Angaben auf Ihrer Impressums-Seite. Es müssen die gekennzeichneten Pflichtangaben im Footer stehen. 

  • Hotelname

  • Adresse

  • Telefonnummer und E-Mail

  • Geschäftsführer/Firmeninhaber

  • Kammerzugehörigkeit

  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

  • Gerichtsort

Generell können Pflichtangaben sich von Hotel zu Hotel unterscheiden.

 

⚠️ FALLS DIESE EINSTELLUNG NICHT GEWÜNSCHT IST, ODER SIE ES NICHT SELBST UMSETZEN MÖCHTEN, BITTE EINEN SCHRIFTLICHEN VERZICHT AUFSETZEN (per Mail an newsletter@vioma.de) ⚠️

 

Wie muss das Impressum angebracht werden?

Das Impressum muss leicht erkennbar sein. Daher ist eine Schriftgröße zu wählen, die gut lesbar ist. Und alle oben genannten Daten müssen unmittelbar erreichbar sein.

 

Impressum bei Extra- Modulen und Fremdsprache

Sollten Extra-Module wie Welcome-Mail, Birthday-Mail oder Trigger-Mail in Ihrem Newsletter-Konto enthalten sein, so müssen Sie auch hier die Impressum-Einstellungen vornehmen. Das zählt für jegliche Templates, auch Fremdsprachen.

Zu beachten: Beim Klonen von zukünftigen Newsletter, ist zu beachten, dass das Impressum vom Master-Template importiert werden muss.

 

BEISPIEL IMPRESSUM

Vorher: 

Nachher:

 


[1] https://certified-senders.org/wp-content/uploads/2020/06/Das-Impressum-im-Newsletter_Auf-diese-Punkte-kommt-es-an.pdf