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Auf der Seite finden Sie rechtlich und gesetzliche relevante Einstellungen und Angaben.

1.0 Übersicht

Die Seite "Rechtliches" ist zu finden unter

Hotelverwaltung / Stammdaten / Rechtliches

Die Seite ist unterteilt in folgende Segmente:

1.1 Impressumsangaben

1.1.1 Unternehmensname

Hier wird der Name angegeben, unter dem das Unternehmen im Rechtsverkehr auftritt, inkl. Rechtsform.

1.1.2 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Hier wird die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben. Die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Impressum ist in Deutschland Pflicht.

1.1.3 AGB URL

Geben Sie hier für jede verfügbare Sprache die Adresse an, unter welche Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen erreichbar sind.

1.1.4 Datenschutz URL

Geben Sie hier für jede verfügbare Sprache die Adresse an, unter welcher Ihre Datenschutzhinweise erreichbar sind.

1.1.5 E-Mail Signatur

Diese Angaben werden am Ende jeder E-Mail, die von der CST 7 verschickt wird, hinzugefügt. Die Signatur kann z.B. die Adresse enthalten, sollte aber auf jeden Fall Hinweise zum Impressum (Verlinkung) und zum Datenschutz enthalten.

1.2 Gesetzliche Auflagen zur Pauschalreiserichtlinie

Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302
Folgende Einstellungen gewährleisten das Buchen von gesetzeskonformen Pauschalen und verbundenen Reiseleistungen in der Buchungsstrecke. Informationen zur Pauschalreiserichtlinie finden Sie in unserem Blogartikel. Wir empfehlen, unsere Anleitung mit Hinweisen zum korrekten Ausfüllen zu berücksichtigen.

1.2.1 Einstellungen für die Unterrichtung als Pauschalreiseveranstalter

Bei Buchungen einer Pauschale oder einer verbundenen Leistung von Zimmer und Zusatzleistung (die Zusatzleistungen betragen mehr als 25% des Zimmerpreises) erhält der Buchende folgende vorvertragliche Unterrichtung als Pauschalreiseveranstalter.

1.2.1.1 Formblatt zur vorvertraglichen Unterrichtung

Hier können Sie das pdf zu der vorvertraglichen Unterrichtung über das Dateiauswahlfeld hochladen.

Ein Musterbeispiel für Deutschland finden sie hier:

Möchten Sie das PDF Ihren Gästen in mehreren Sprachen anbieten, dann müssen Sie diese in einem Dokument zusammenfassen. Das Gesamt-PDF wird bei allen Sprachen ausgegeben.

Das PDF wird bei der Buchung einer Pauschale, einer verbundenen Leistung von Zimmer und Zusatzleistungen (die Zusatzleistungen betragen mehr als 25% des Zimmerpreises. (Zusatzleistungen / Zimmerpreis > oder = 0.25)) oder einer verbundenen Leistung von Zimmer und Zusatzleistungen von Drittanbietern (Wert unter 25% und es ist kein Formblatt mit dem Hinweis, dass keine Pauschalreise vorliegt hinterlegt) in der Buchungsstrecke ausgegeben und in der Buchungsbestätigungs-E-Mail mit verschickt.

Maximale Dateigröße: 500 KB

Bitte beachten Sie:

Übersteigt die Dateigröße 500 KB wird diese nicht mehr der Buchungsbestätigung angehängt, da sonst die E-Mail möglicherweise nicht ankommt.

1.2.1.2 Text für Insolvenzsicherungsschein

Wenn der Gast vor Abreise bereits eine Zahlung tätigt, wird eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Damit der Gast darüber informiert ist, wird innerhalb der Buchungsbestätigungs-E-Mail der Sicherungsschein ausgegeben.

Den Text für den Sicherheitsschein können Sie hier in den verfügbaren Sprachen hinterlegen. Der Text enthält den Namen sowie die Anschrift des Insolvenzversicherers und den Verweis auf die Buchungsdaten. Der Sicherungsschein wird in der Buchungsbestätigung (E-Mail) nur ausgegeben, wenn der Text hier gepflegt ist.

Folgende Platzhalter sollten im Text platziert werden und werden von der CST 7 mit den entsprechenden Daten ersetzt:

  • %%booking_person%% für Vor- und Nachname des Buchenden und

  • %%booking_id%% für die Buchungs-ID.

1.2.1.3 URL für Visum- und Einreisebestimmungen

Bucht ein Gast ausserhalb der EU-Staaten muss dieser auf die Visa- und Einreisebestimmungen Ihres Landes hingewiesen werden. Geben Sie hier die URL zu den Visa- und Einreisebestimmungen des eigenen Landes an. Die URL wird in der Buchungsstrecke Nicht-EU-Bürgern automatisch ausgegeben.

1.2.1.3.1 Aktuelle Adressen zu den Visabestimmungen

1.2.2 Einstellungen für die Unterrichtung als KEIN Pauschalreiseveranstalter

Bei Buchungen einer verbundenen Leistung von Zimmer und Zusatzleistung von Drittanbietern (Wert unter 25% des Zimmerpreises) erhält der Buchende folgende vorvertragliche Unterrichtung, dass es sich nicht um einen Pauschalreiseveranstalter handelt.

1.2.2.1 Formblatt zur vorvertraglichen Unterrichtung

Hier können Sie das PDF zu der vorvertraglichen Unterrichtung über das Dateiauswahlfeld hochladen, wenn Sie den Gast darauf hinweisen, dass keine Pauschalreise laut Richtlinie (EU) 2015/2302 vorliegt.

Ein Musterbeispiel für Deutschland finden sie hier:

Möchten Sie das PDF Ihren Gästen in mehreren Sprachen anbieten, dann müssen Sie diese in einem Dokument zusammenfassen. Das Gesamt-PDF wird bei allen Sprachen ausgegeben.

Das PDF wird bei Buchungen mit einer verbunden Leistung von Zimmer und Zusatzleistungen von Drittanbietern (Wert unter 25% des Zimmerpreises) in der Buchungsstrecke ausgegeben und in der Buchungsbestätigungs-E-Mail mit verschickt.

Damit die Unterscheidung von Zusatzleistungen von Drittanbietern und eigene Zusatzleistungen vorgenommen werden kann, tragen Sie bitte in den jeweiligen Zusatzleistungen ein, welche von Drittanbietern sind. Wird hier keine Auswahl getroffen geht die CST 7 davon aus, dass alle Zusatzleistungen eigene Leistungen sind.

Maximale Dateigröße: 500 KB

Bitte beachten Sie:

Übersteigt die Dateigröße 500 KB wird diese nicht mehr der Buchungsbestätigung angehängt, da sonst die E-Mail möglicherweise nicht ankommt.

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CST-Version

7.0

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