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Zu den Pflichtangaben gehören:

  • Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen
    Diese gehen aus der Pauschalen-Beschreibung hervor, die zukünftig Bestandteil der Buchungsbestätigung wird

  • Kontaktdaten des Reiseveranstalters oder ggf. Reisevermittlers
    Die Angaben des Hotels waren immer Bestandteil der Buchungsbestätigung.

  • Der Reisepreis (inkl. aller Gebühren, Steuern etc.)
    auch diese Angaben waren immer Teil der Buchungsbestätigung an den Gast

  • Alle Details zu den Zahlungsmodalitäten
    Die Stornierungs- & Zahlungsbedingungen werden ebenfalls in der Buchungsbestätigung ausgegeben.

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  • Bitte beachten Sie auch die Regelungen zur Höhe der Anzahlung und Stornierungkosten bei Pauschalen. Die Anzahlung darf nicht mehr als 20% des Reisepreises betragen. Stornierungskosten dürfen nur in der Höhe des voraussichtlichen Schadens und den ersparten Aufwendungen entsprechen.

  • Die für die Durchführung der Pauschalreise erforderliche Mindestteilnehmerzahl
    Diese Angabe entfällt für Kunden der vioma BOOKING, die in der Buchungsstrecke ausschließlich Individualreisen anbieten.

  • Allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslands
    Gäste aus Nicht-EU-Länder werden vor Abschluss der Buchung auf die Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes hingewiesen und müssen dies bestätigen.

  • Der Hinweis, dass der Reisende vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder gegebenenfalls einer vom Reiseveranstalter verlangten Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurücktreten kann
    Vorsicht: dieser Passus entspricht ihren Stornierungsbedingungen in der Clearing Station unter >>Betriebsdaten >> Hoteldaten >> Stornodaten. Bitte prüfen Sie Ihre Bedingungen ggfs. mit einem Anwalt.

  • Der Hinweis auf den möglichen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
    Diese können Sie in der Clearing Station unter >>Betriebsdaten >> Hoteldaten >> Zahlungsdaten hinterlegen, wie Sie die RRV der Allianz anbieten. Bei einer individuellen Lösungen wenden Sie sich bitte an den vioma HELPDESK.

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  • Insolvenzsicherung
    Bei der Vermittlung von Pauschalreisen sowie bei der Vermittlung von verbundene Reiseleistungen ist eine eigene Insolvenzversicherung dann notwendig, wenn für die Leistung Zahlungen vom Gast VOR Abreise entgegengenommen werden.
    Arbeiten Sie also mit Anzahlungen oder Vorauszahlungen, müssen Sie zwingend eine Insolvenzsicherung abschließen sofern Sie Pauschalreisen oder verbundene Reiseleitungen anbieten. Dies ist auch der Fall, wenn angebotene Pauschale oder verbundene Reiseleistung den Rücktransport des Gastes inkludieren. In allen anderen Fällen benötigen Sie keine Insolvenzsicherung!
    Sofern Sie mit Insolvenzsicherung arbeiten, müssen Sie dem Gast auch einen „Sicherungsschein“ übermitteln. Der Sicherungsschein wird für jede Buchung automatisch generiert, wenn Sie die entsprechenden Angaben korrekt in der Clearing Station hinterlegen. Der Sicherungsschein wird dann mit den Gastdaten und den Angaben zum Insolvenzversicherer in die Buchungsbestätigung an den Gast integriert. Hier geht es zur Anleitung

Sollten Sie sich tiefer in das Gesetz einlesen wollen, empfehlen wir Ihnen das IHA Merkblatt zum neuen Reiserecht mit gut verständlichen Informationen zum Thema : https://www.iha-service.de/de/wichtige-informationen-fuer-hoteliers-zur-umsetzung-der-pauschalreiserichtlinie-iha-merkblatt-zum-neuen-reiserecht-veroeffentlicht

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