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Einwilligung einholen

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mit dem vioma Consent Dialog

Das vioma CMS „Condeon“ blockt das Herunterladen und Ausführen von DrittanbieterinhaltenDrittanbieter-Inhalten und Drittanbieter-Cookies, die über die Einstellungen “Tracking „Tracking & Conversion Codes“ im Condeon-Backend eingerichtet wurden, solange bis der Websitebesucher seine Einwilligung abgibt.

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  • “Ich akzeptiere“akzeptiere”
    Die Einwilligung wird anschließend in einem Cookie gespeichert (tracking_consent=1). In Condeon hinterlegte Tracking Codes werden mit JavaScript nachgeladen (AJAX/XHR Request) und ausgeführt, damit Daten, wie z.B. der RefererReferrer, nicht verloren gehen.
    Für die restliche Sitzung wird keine erneute Einwilligung abgefragt.

  • “Nur essenzielle Cookies“Cookies”
    Der Widerruf wird in einem Cookie gespeichert (tracking_consent=0). Es wird für
    Für die restliche Sitzung vom Condeon wird keine erneute Einwilligung gefordertabgefragt.

  • Keine Aktion
    Wird der Consent Dialog ignoriert und die Website ohne Aktion (Einwilligung oder Ablehnung) genutzt, findet kein Tracking statt. Es werden keine nicht notwendigen Cookies gesetzt.
    Der Gast benutzt die Website in einem leicht ausgegrauten Zustand und die der Consent Box Dialog bleibt dauerhaft sichtbar.

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Der Status des Consents (Einwilligung abgegeben oder Zustimmung abgelehnt) kann jederzeit aus dem Cookie ausgelesen werden, um festzustellen, ob aktuell eine Trackingeinwilligung Tracking-Einwilligung existiert.

Code Block
languagejs
var trackingEnabled = (document.cookie.split('; ').indexOf('tracking_consent=1') !== -1)
if (trackingEnabled) {
  alert('Condeon Tracking is enabled');
}

Im Rahmen eines AVs Sofern Drittanbieter (mit positivem Ergebnis) datenschutzrechtlich geprüft wurden und der gesetzlich vorgeschriebene Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen wurde, dürfen Skripte von Drittanbietern geladen werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Websitebetreiber für diese Anbindung mithaftet und garantiertden entsprechenden Dienstleister der Drittanbieter-Anwendung selbst geprüft hat und die Prüfung ergeben hat, dass personenbezogene Daten von diesem Anbieter DSGVO-konform verarbeitet werden. Das muss in den Datenschutzhinweisen der Website so ersichtlich sein. Condeon bietet für diese Partner vioma kann keine Haftung für Drittanbieter-Anwendungen und Drittanbieter-Cookies übernehmen, die auf Wunsch des Websitebetreibers in die Website integriert werden.

Wurde eine Anwendung in die Website integriert muss zusätzlich den Datenschutzhinweisen der Website ein entsprechender Text hinzugefügt werden, der Auskunft über die stattfindende Verarbeitung personenbezogener Daten gibt.

Condeon bietet für ein Javascript-Event-System, um den aktuellen Status des Consent Tools erkennen und verarbeiten zu können.

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Zum aktuellen Zeitpunkt ist es nicht möglich, Einträge zur Liste der nicht essenziellen Cookies selbstständig hinzuzufügen. Dies muss durch einen Backend-Entwickler von vioma geschehen. Hierzu wird ein Eintrag in den Einstellungen “Tracking „Tracking & Conversion Codes“ im Condeon-Backend eingerichtet, der dementsprechend in der Consent Box ausgegeben wird. Wenden Sie sich an unseren Website-Support unter service@vioma.de, sofern Sie eine Integration dem vioma Consent Dialog hinzufügen wollen.

Folgende Drittanbieter wurden bereits integriert

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